Über uns

Was wir machen

Wir organisieren Anlässe wie Kinderfasnacht, Kino am Weiher, Samichlaus, Fahrradkurse, Pumptrack, Grill- und Racletteabende und viele weitere tolle Events.

Zudem betreiben wir eine beliebte und etablierte Spielgruppe für eure Kleinen und fördern den Kontakt unter den Familien.

Wir Unterstützen alle, die eine Idee haben und das Familienleben in Hedingen bereichern wollen. Mit unseren Services (Infrastruktur, Manpower, Marketing etc.) unterstützen wir dein Engagement.

Unsere Werte

Wir bringen mehr Leben in unser Dorf und lassen bei Eltern Freundschaften entstehen. Zudem sind wir politisch und konfessionell neutral.

Organisiert als Verein

Wir sind als Verein organisiert und arbeiten freiwillig sowie aus Überzeugung für unsere Familien im Dorf.

unsere Statuten

Art. 1 Name und Sitz
Das Familien Forum Hedingen ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Hedingen. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt, sich für das Wohl der Familien, insbesondere der Kinder, in Hedingen einzusetzen.

Art. 3 Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeiträge
  • Erträge aus eigenen Veranstaltungen
  • Subventionen
  • Spenden und Zuwendungen aller Art

Art. 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern. Aktivmitglieder können Familien, Paare und Einzelpersonen ab dem vollendeten 16. Altersjahr werden, die den Vereinszweck unterstützen. Passivmitglieder ohne Stimmberechtigung können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein ideell und/oder materiell unterstützen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Art. 5 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Art. 6 Austritt und Ausschluss
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft erlischt nach dem Eingang der schriftlichen Austrittserklärung an den Vorstand. Der einbezahlte Jahresbeitrag wird nicht zurückerstattet. Ein Mitglied kann jederzeit wegen vereinswidrigem Verhalten vom Vorstand ausgeschlossen werden. Bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrags trotz Mahnung erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Der Übertritt von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft (oder umgekehrt) erfolgt durch die schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

Art. 7 Rechte
Bei Wahlen, Abstimmungen und Beschlüssen hat jedes anwesende Aktivmitglied eine Stimme. Falls das Aktivmitglied aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Stimmabgabe durch eine einzige der anwesenden Personen.

Art. 8 Pflichten
Die Aktiv- und Passivmitglieder verpflichten sich, die Interessen des Vereins zu fördern, die Statuten anzuerkennen sowie den von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu bezahlen. Aktivmitglieder fördern und unterstützen nach Möglichkeit die Ziele des Vereins aktiv.

Art. 9 Organe
Die Organe des Familien Forums Hedingen sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Interessengruppen
  • die Rechnungsrevision

Art. 10 Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt.

Eine ausserordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder das verlangt.

Das Datum wird jeweils 60 Tage vor der Generalversammlung festgelegt und in mindestens einem der üblichen Informationskanäle des Vereins kommuniziert (z.B. Vereinszeitung / Homepage / E-Mail / Brief). Die Einladung zur Generalversammlung wird den Mitgliedern unter Angabe von Ort, Zeit und Traktanden schriftlich oder elektronisch mind. 14 Tage im Voraus zugestellt. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zuhanden der Generalversammlung bis spätestens 30 Tage im Voraus schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Generalversammlung als oberstes Organ des Vereins hat insbesondere folgende Aufgaben und
Befugnisse:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands
  • Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, des Vorstands und der Revisorinnen/Revisoren.
  • Kenntnisnahme des Jahresbudgets
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder (es genügt das einfache Mehr)
  • Statutenänderungen (sie erfordern eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten)
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (sie erfordert eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten)

Art. 11 Vorstand
Der Vorstand besteht in der Regel aus mindestens fünf Personen. Folgende Ämter sind zwingend
zu besetzen:

  • Präsidentin/Präsident
  • Vize-Präsidentin/Vize-Präsident
  • Kassier/Kassierin

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder und die Präsidentin / der Präsident oder die Vize-Präsidentin / der Vize-Präsident anwesend sind.

Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin/der Präsident, respektive bei Abwesenheit die VizePräsidentin / der Vize-Präsident den Stichentscheid.

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Die Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar.

Der Vorstand ist berechtigt, Vakanzen bis zur nächsten Generalversammlung in eigener Kompetenz zu besetzen.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er bereitet die Generalversammlung vor und leitet sie, führt die Vereinsbeschlüsse aus und fördert durch seine Tätigkeit die Interessen des Vereins.

Für einzelne Aktivitäten oder Themen zur Förderung des Vereinszwecks kann der Vorstand ständige oder befristete Arbeitsgruppen, sogenannte Interessengruppen, einsetzen. Der Vorstand ist befugt, im Rahmen des Vereinsvermögens und im Bewusstsein seiner Verbindlichkeiten über Ausgaben und Unterstützungsbeiträge an die Interessengruppen zu beschliessen.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Art. 12 Interessengruppen
Die Interessengruppen formieren sich um bestimmte Themen und Aktivitäten im Interesse des Vereins. Sie fördern diese Interessen und Ziele des Vereins aktiv.

Sie können sich aus Vorstandsmitgliedern, Vereinsmitgliedern, Fachleuten oder anderen Personen zusammensetzen und wählen jeweils eine Vertreterin/einen Vertreter. Sie werden im Auftrag des Vorstands tätig. Die Vertreterin/der Vertreter berichtet dem Vorstand über die Ergebnisse.

Art. 13 Rechnungsrevision
Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisorinnen/Rechnungsrevisoren, welche die Jahresrechnung und die Buchführung des Vereins kontrollieren und der Generalversammlung Bericht erstatten. In Ausnahmefällen genügt die Prüfung durch eine Person.

Art. 14 Zeichnungsberechtigung
Die Vorstandsmitglieder sind einzeln zeichnungsberechtigt zum Abschluss von Geschäften im Wert von maximal CHF 5’000.- Im Übrigen zeichnen sie kollektiv zu zweien. Gegenüber der Bank hat der Kassier eine Einzelverfügungsberechtigung.

Art. 15 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 16 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einer 2/3 Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten an einer Generalversammlung gefasst werden.

Bei Auflösung des Vereins ist ein allfälliges Vermögen entsprechend den Zielen des Vereins einzusetzen.

Schlussbestimmungen
Art. 17 Gültigkeit

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 22. März 2013. Sie treten mit der Genehmigung durch die Generalversammlung vom 31. März 2023 in Kraft.

Wer ist dabei?

Alle Familien aus Hedingen sind willkommen. Jeder kann selbst entscheiden, wie man vom Familienforum profitieren und sich engagieren will. Hier die aktuelle Zusammensetzung:

40 Personen, welche Anlässe organisieren oder punktuell unterstützen

400 aktive Mitglieder (100 hedinger Familien) und 100 passive Mitglieder (Sponsoren)

rund 800 Personen (200 Familien) die von unserem Angebot als nicht Mitglieder profitieren

Wie informieren wir?

Auf dieser Webseite bist du immer auf dem Laufenden. Wenn du keine Anlässe oder Anmeldefristen verpassen möchtest, hast du folgende Möglichkeiten:

Whatsapp – Channel (nicht Gruppe)
Die beste Option, um immer auf dem Laufenden zu bleiben. Wir versenden die aktuellen Flyer, so dass du auch das Anmeldedatum nicht verpasst. Kommentare (wie in Gruppen-Chats) sind deaktiviert, so dass du nur bei den relevanten News benachrichtigt wirst.

Scanne den QR-Code oder klicke auf diesen Link, um unserem Whatsapp-Channel beizutreten.

Unseren Channel findest du nun im Whatsapp unter dem Register „Aktuelles“. Stelle sicher, dass das Glockensymbol nicht mehr durchgestrichen ist, damit du wie gewünscht immer benachrichtigt wirst.

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Unser Vorstand

Unser Vorstand setzt sich freiwillig und unentgeltlich für unseren Verein ein und gewährleistet mit Herzblut eine gute Plattform für all die tollen Event- und Angebots-Organisatoren. Im Vorstand sind mit dabei:

  • Präsidium: Debora Senn
  • Vizepräsidium: Bettina Menzi
  • Aktigruppe Vorstand: Julia Bäuml
  • Spielgruppe: Monika Künzi
  • Kasse: Marianne Meier
  • Medien: Gisela Klöti
  • Kino am Weiher: Patrick Brodmann